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   BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B   

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https://dejure.org/2005,38223
BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B (https://dejure.org/2005,38223)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B (https://dejure.org/2005,38223)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B (https://dejure.org/2005,38223)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschieden hat, muss der Antrag auf Ladung des Sachverständigen nicht nur rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt, sondern es müssen sachdienliche Fragen angekündigt werden, damit das Gericht beurteilen kann, ob und in welcher Beziehung eine mündliche Erläuterung des Gutachtens notwendig ist (SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4 ff mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Insoweit kann auf sich beruhen, ob der Kläger sich in der Berufungsinstanz noch auf sein Fragerecht berufen konnte, nachdem die genannten Ärzte ihre Gutachten bereits in erster Instanz erstattet hatten und beim SG ein entsprechender Antrag nicht gestellt worden war (vgl zum Problemkreis: Beschluss des Senats vom 12. April 2005 - B 2 U 222/04 B, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Die Wendung "ohne hinreichende Begründung" ist dabei nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auch wenn das Recht auf ergänzende Befragung eines Sachverständigen (§ 202 SGG iVm § 411 Abs. 3, 4 ZPO) als Ausdruck des rechtlichen Gehörs der Beteiligten (Art. 103 des Grundgesetzes , § 62 SGG) anzusehen ist (BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, 2273; Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B), folgt daraus nichts anderes.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 17 U 125/04

    Anerkennung von Berufskrankheiten (Erkrankung durch Quecksilber oder seine

    Eine solche Pflicht besteht nach der Rechtsprechung des BSG (Beschlüsse vom 16. Januar 1986, Az: 4b RV 27/85, SozR 1750 § 411 Nr. 2, vom 05. Mai 1998, Az: B 2 U 305/97 B, vom 12. April 2005, Az: B 2 U 222/04 B und vom 13. September 2005, Az: B 2 U 5/05 B) nur, wenn die Klägerin den Antrag auf Ladung des Sachverständigen rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung stellt, die nach ihrer Ansicht erläuterungsbedingten Punkte schriftlich mitteilt und die aufgeworfenen Fragen objektiv sachdienlich sind.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung -

    Voraussetzung für die Feststellung jeder Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalles ist, dass die Erkrankung im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).

    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (siehe hierzu BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 B, SozR 4- 5671 § 6 Nr. 2).

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